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Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Liberec
30.10.2006 18:28 administrator (x3796)
Einleitung
Die Bestimmungen der Benutzungsordnung der TU Liberec sind für alle Benutzer verpflichtend. Die Ordnung basiert auf gesetzlichen Vorlagen wie dem Gesetz Nr. 257/2001 Sb., dem Bibliotheksgesetz; dem Gesetz Nr. 111/1998 Sb., dem Hochschulgesetz; dem Gesetz Nr. 121/2000 Sb., dem Urheberrecht; dem Gesetz Nr. 101/2000 Sb., dem Datenschutz; dem Gesetz Nr. 89/1995 Sb., dem Statistischen Gesetz; den damit zusammenhängenden Vorschriften und Verordnungen sowie der Statut der Technischen Universität Liberec
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1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Universitätsbibliothek (UB) ist Bestandteil der Technischen Universität Liberec (TUL) und ihre bibliothekarischen, bibliographischen und Informationsleistungen dienen ihren akademischen Mitarbeitern, Studierenden sowie der Öffentlichkeit.
1.2 Leiter der UB ist der Direktor, der für sämtliche Leistungen verantwortlich ist. Die einzelnen Teil- und Fachbereiche werden von Sektionsleitern betreut.
1.3 Vom Rektor der TUL wird der Bibliotheksrat berufen, die Amtszeit der einzelnen Fakultätsvertreter beträgt drei Jahre.
1.4 Die UB ist berechtigt, mit der Genehmigung des Bibliotheksrats Außenstellen einzurichten.
1.5 Dem Standard entsprechende Leistungen der UB sind kostenlos, für weiterreichende Leihdienstleistungen werden vom Bibliothekrat und Bibliothekdirektor Gebühren erhoben (siehe Anlage 1).
II. Bibliotheksbenutzer
2.1 Die UB unterscheidet je nach Benutzerleistung vier Benutzerkatgorien.
2.2 Benutzerkategorien:
A – akademische Mitarbeiter und sonstige Angestellte
B – Studierende der Bachelor-, Master- und Doktorandenstudiengänge sowie Fern- und Langzeit-Studierende
C - Honorarkräfte
D – bibliothekarisches Fernleihnetz (MVS, MMS)
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III. Benutzerpflichten
3.1 Die Benutzer sind verpflichtet, sich an die Bestimmungen der Bibliotheksordndung und die Anweisungen des Bibliothekspersonals zu halten. Sie sind weiterhin verpflichtet, sämtliche den Bibliothekbestand schützende Maßnahmen einzuhalten.
3.2 In der gesamten Bibliothek sind Ruhe und Ordnung zu bewahren. Rauchen, der Verzehr von Lebensmitteln sowie Telefonieren sind untersagt.
3.3 Mäntel etc. sowie Gepäck werden in der Garderobe und den Schließfächern abgelegt.
3.4 Der UB-Bestand ist elektronisch geschützt. Löst die Sicherheitsanlage Alarm aus, ist das Bibliothekspersonal berechtigt, sämtliche ausgeliehenen Bücher und Zeitschriften zu kontrollieren.
3.5 Die Nutzungsberechtigung gilt für gekennzeichnete Bücher, Zeitungen und Geräte.
3.6 Aus dem Präsenzbestand können notwendige Informationsmaterialien und -medien ausgeliehen werden, die nach der Benutzung vom Personal wieder in den Bestand eingeordnet werden.
3.7 Über mitgebrachte eigene Materialien ist das Personal zu informieren.
3.8 Das Entfernen von Materialien, Geräten und sonstigen UB-Bestand ist verboten.
3.9 Bei der Benutzung der UB-Computeranlagen sind ausschließlich gängige, urheberrechtlich geschützte Programme zu benutzen. Für den legalen Umgang mit Daten haftet der Benutzer. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit der Einziehung des Ausweises bestraft werden.
3.10 Bei Nichteinhaltung der UB-Bestimmungen können Benutzer befristet oder fristlos vom UB-Betrieb ausgeschlossen und zum Schadenersatz verpflichtet werden.
3.11 Schwerwiegende Verstöße der internen UB-Benutzer gegen die Benutzerordnung werden unter Mitwirkung der zuständigen Fakultätsleitung geahndet.
3.12 Kritische Anmerkungen und Beschwerden bezüglich des UB-Betriebs können mündlich, schriftlich sowie elektronisch beim Direktor oder einem Beauftragten eingereicht werden.
IV. Leihordnung
4.0 Werktags ist die UB zwischen 8.00 und 18.30 Uhr geöffnet, notwendige Änderungen der Betriebszeiten werden vom Direktor genehmigt.
4.1 Die Leifristen werden laut Bürgergesetzbuch, Ab. 40/1964 Sb. § 659-662, geregelt. (Leiherklärung siene Anlage Nr. 2).
4.2 Bei Vorlage eines gültigen Lichbildausweises (bei Studierenden zusätzlich des Studienbuches) erhalten Benutzer einen Bibliotheksausweis mit EAN-Code. Nach der Registrierung wird dem Benutzer ein PIN-Code zugeteilt. Die Gültigkeit des Ausweises ist nach einem Jahr zu verlängern. Studierende dürfen alle TUL-Cards (ISIC, ITIC, Anette-Chipcard der TUL) benutzen, nach der Exmatrikulation muss der Bibliotheksausweis abgegeben werden.
4.3 Neuer Bibliotheksbestand wird automatisch über EAN ausgeliehen, ältere Bestände werden per Buchungszettel ausgeliehen.
4.4 Mit der Vorlage des Bibliotheksausweises oder einer TUL-Card ist der Benutzer berechtigt, sich notwendige Informationsquellen aus dem UB-Bestand auszuleihen. Benutzer der Kathegorie A dürfen 15 Quellen ausleihen, Kathegorien B und C jeweils zehn.
4.5 Literatur, die nicht im UB-Bestand verfügbar ist, kann gemäß dem Erlass MK 88/02 Sb. Über den auswärtigen Leihverkehr bestellt werden.
4.6 Leihfristen sind von Benutzerkathegorie und Quellentyp abhängig:
Bücher | <!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--> |
Kathegorie A | 2 Monate (60 Tage) |
Kathegorie B | 1 Monat (30 Tage) |
Kathegorie C | 1 Monat (30 Tage) |
Kathegorie D | Je nach Fernleihverordnung |
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Lehrwerke und Studientexte | <!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--> |
Kathegorie A | 2 Monate (60 Tage) |
Kathegorie B | 1 Monat (30 Tage) |
Kathegorie C | 1 Monat (30 Tage) |
Kathegorie D | Je nach Fernleihverordnung |
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Zeitschriften | <!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--> |
Ältere Jahrgänge | <!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--> |
Kathegorie A | 1 Woche |
Kathegorie B | Präsenzausleihe |
Kathegorie C | Präsenzausleihe |
Kathegorie D | Fernleihverordnung |
Laufender Jahrgang | <!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--> |
Kathegorie A | 24 Stunden |
Kathegorie B | Präsenzausleihe |
Kathegorie C | Präsenzausleihe |
Kathegorie D | Fernleihverordnung |
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Auswärtiger Leihverkehr
Bei den Kathegorien A und B beträgt die Leihfrist max. 1 Monat. In der Regel obliegt die Quelle einer Präsenzausleihe der UB.
Sonstige Ausleihen
CDs sowie Ton- und Videobänder können für 5 Tage ausgeliehen werden.
Die Leihfrist kann max. zwei Mal verlängert, in Ausnahmefällen auch verkürzt werden. Eine Verlängerung erfolgt, wenn kein anderer Benutzer an der Quelle interessiert ist. Verlängerungswünsche bedürfen des Bibliotheksausweises und des Buchcodes. Verlängerungsgesuche werden über die Homepage sowie auch telefonisch angenommen.
4.7 Benutzer sind verpflichtet, die ausgeliehene Quelle termingerecht und in dem Standard entsprechenen Zustand zurückzugeben. Während der Leifrist haftet der Benuzer für die ausgeliehenen Quellen. Wird die Leihfrist überzogen, erhält der Benutzer eine kostenpflichtige Mahnung (siehe Anlage 1).
4.8 Bei Verlust oder Beschädigung ist Schadensersatz zu leisten (siehe Anlage 1). Über die Ersatzhöhe entscheidet der Direktor, in Betracht gezogen werden dabei:
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->Wert der Quelle,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->Kosten für elektronische Absicherung der Quelle,
<!--[if !supportLists]-->· <!--[endif]-->Bearbeitungskosten.
4.9 Für die Präsenzausleihe sind bestimmt:
Ausnahmen von der Leihordnung obliegen dem Direktor.
4.10 Werden gültige urheberrechtliche Vorschriften eingehalten, können notwendige Teile der Quellen kopiert werden.
V. Abschließende Bestimmungen
5.1 Bestandteil der Bibliotheksleihordnung sind folgende Anlagen:
Nr. 1 - Gebührenverordnung
Nr. 2 - Erklärung über die Ausleihe (Musterformular).
5.2 Die Leihordnung wurde vom Akademischen Senat der TUL am …… verabschiedet.
Die Leihordnung tritt am …………… in Kraft.
Prof Ing. Vojtìch Konopa, CSc.
Rektor der Technischen Universität in Liberec
Anlage Nr.1
Bibliotheksgebürenverordnung
Leserausweise:
1. Ausweis | kostenfrei |
1. Duplikat | 50,- Kè |
weitere Duplikate (wiederholter Verlust - für jeden neuen Ausweis) | 150,- Kè |
Laminathülle | 6,- Kè |
wiederholte PIN-Eingabe | 5,- Kè |
Mahnungen:
1. Mahnung | 10,- Kè |
2. Mahnung | 25,- Kè |
3. Mahnung (per Einschreiben) | 50,- Kè |
Anmerkung: Mahnungskosten werden bar entrichtet.
Verlust und Ersatz erfolgen durch:
1. Abgabe einer identischen Quelle.
2. Entrichtung des Kaufpreises (festgelegt vom Direktor) – nur bei älteren Quellen.
3. Entrichtung des Kaufpreises in aktueller Höhe.
4. Entrichtung der Kosten für eine entsprechende Kopie (festgelegt vom Direktor).
5. In Ausnahmefällen eine andere für die Bibliothek wertvolle Quelle.
6. Bearbeitungskosten je Quelle 5,- Kè
7. Kosten für elektronische Absicherung der Quelle 2,- Kè je Quelle
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Kopierleistungen:
Kopiergeräte mit Selbstbedienung
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8. Auswärtiger Leihverkehr im Rahmen von Drittmittelprojekten:8.1. Gebühren werden im Rahmen des innerbetrieblichen Finanzverkehrs verrechnet. Werden Quellen im Fernleihbetrieb für Studierende bestellt, bedürfen diese einer schriftlichen Genehmigung seitens des Lehrstuhls bzw. ist die Gebühr bar zu entrichten.
Erfolgreich abgewickelte Fernleihe | 10,- Kè |
Fernleihe aus Tschechien | 10,- |
Europäische Fernleihe (außer GB und Übersee) | 200,- + 10,- |
Fernleihe aus GB oder Übersee | 450,- + 10,- |
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Kopiergebühr Tschechische Fernleihe | 1 kopierte Seite | 2,- Kè + 10,- |
Ausländische Fernleihe | je 5 Seiten | 30,- Kè + 10,- Kè je erfolgte Ausleihe |
8.2. Recherchen in Datenbanken
1 Arbeitsstunde | 160,- Kè |
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PhDr. Adam Kretschmer, Direktor der Universitätsbibliothek
der Technischen Universität in Liberec
Liberec den 7. Oktober 2008
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Anlage Nr.2
Erklärung über die Ausleihe
Vorname, Name, Titel .......................................
Geburtsdatum ............ Ausweis-Nr. ...........
Ich verpflichte mich hiermit zur Einhaltung der Leihbedingungen der Universitätsbibliothek der Technischen Universität in Liberec.
Vor meiner Unterzeichnung habe ich mich mit der Bibliotheksordnung und ihren Anlagen bekannt gemacht, namentlich mit den Verordnungen bezüglich der Pflichten und Rechte des Benutzers.
Ich gebe ebenfalls meinen PIN-Code an, der meine persönlichen Ausleihen schützt und den ich bei jeder Interaktion mit dem elektronischen Ausleihsystem eingeben werde. Ich akzeptiere die Gebühr, die beim Verlust meines PIN-Codes entrichtet werden muss.
Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung entsteht eine vertragliche Beziehung zwischen mir und der Universitätsbibliothek der TU Liberec.
Mit meiner Unterschrift hafte ich für die Einhaltung des Leihverkehrs.
Diese Erklärung ist fester Bestandteil der Anmeldung.
Liberec, den ..................... | ....................................... |
<!--[if !supportEmptyParas]--> <!--[endif]--> | Unterschrift |
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